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An der Urne

wählen die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen:

  • den Gemeindepräsidenten;
  • die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstands;
  • die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission;
  • die Mitglieder des Schulrates;
  • die Mitglieder der Kommission Standortförderung.

Der Urnenabstimmung vorbehalten sind ausserdem:

  • Änderungen der Gemeindeverfassung;
  • die Bewilligung von Ausgaben und Beschlüssen der Gemeindeversammlung, gegen die das Referendum ergriffen worden ist; 
  • diejenigen Geschäfte, die gemäss Bundesrecht oder kantonalem Recht der Volksabstimmung zu unterbreiten sind.

Die Stimmberechtigten erhalten spätestens 10 Tage vor dem Abstimmungstag die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen. Die Abstimmung kann an den in den Unterlagen bekannt gegebenen Terminen in Safien Platz, Tenna, Valendas und Versam oder brieflich erfolgen. Die Abstimmungszeiten und -modalitäten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.

Die Resultate werden jeweils auf dieser Homepage sowie an den offiziellen Anschlagbrettern in der Gemeinde publiziert.

 

Aktuelles

31.03.2023

Stelleninserat Betreuerin Mittagstisch Versam

Für den Mittagstisch in Versam sucht die Gemeinde Safiental eine Betreuerin für ....

 
22.03.2023

Altpapiersammlung / Kartonsammlung

Die Primarschulen Valendas, Versam, Tenna und Safien übernehmen die Altpapiersam....

 

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Gemeinde Safiental   Talstrasse 6  |  7107 Safien Platz  |  Tel: 081 647 12 70  |  gemeinde(at)safiental.ch

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