An der Urne
wählen die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen:
- den Gemeindepräsidenten;
- die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstands;
- die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission;
- die Mitglieder des Schulrates;
- die Mitglieder der Kommission Standortförderung.
Der Urnenabstimmung vorbehalten sind ausserdem:
- Änderungen der Gemeindeverfassung;
- die Bewilligung von Ausgaben und Beschlüssen der Gemeindeversammlung, gegen die das Referendum ergriffen worden ist;
- diejenigen Geschäfte, die gemäss Bundesrecht oder kantonalem Recht der Volksabstimmung zu unterbreiten sind.
Die Stimmberechtigten erhalten spätestens 10 Tage vor dem Abstimmungstag die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen. Die Abstimmung kann an den in den Unterlagen bekannt gegebenen Terminen in Safien Platz, Tenna, Valendas und Versam oder brieflich erfolgen. Die Abstimmungszeiten und -modalitäten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
Die Resultate werden jeweils auf dieser Homepage sowie an den offiziellen Anschlagbrettern in der Gemeinde publiziert.
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