Einkommen- und Vermögenssteuer
Der Steuerfuss der Gemeinde Safiental wird jährlich von der Gemeindeversammlung beschlossen und beträgt für das Steuerjahr 2016 105% der einfachen Kantonssteuer.
Auf der Internetseite der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden kann die Einkommens- und Vermögenssteuer berechnet werden. Hier finden Sie auch eine Gratis-Software für die Steuererklärung.
Die Einkommenssteuer bezieht sich zur Hauptsache auf das Erwerbseinkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit sowie auf das Ertragseinkommen aus der Nutzung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen. Abzugsfähig von sämtlichen Einkünften sind Gestehungskosten, Auslagen für die berufliche Vorsorge, Ausbildungskosten sowie steuerfreie Beträge für Familie und Kinder. Die Einkommenssteuer wird in Prozent berechnet.
Die Vermögenssteuer stellt auf das gesamte reine Vermögen (Aktiven abzüglich Passiven) ab, das der Steuerpflichtige zu Eigentum hat oder an dem er Nutzniessung besitzt. Zum steuerbaren Vermögen gehören deshalb alle unbeweglichen und beweglichen Sachen, Wertschriften, Beteiligungen, geldwerte Forderungen usw., solange deren Vermögenswert den Betrag der Passiven übersteigt. Die Vermögenssteuer wird im Gegensatz zur Einkommenssteuer in Promille berechnet.
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