Erbanfall- und Schenkungssteuer
Der Erbanfall- und Schenkungssteuer unterliegt jeder Vermögensanfall, der die kantonale Nachlass- bzw. Schenkungssteuer auslöst.
Von der Erbanfall- und Schenkungssteuer sind befreit:
- der überlebende Ehegatte;
- die eingetragenen Partnerinnen und Partner;
- die Nachkommen, die Stief- und Pflegekinder sowie deren Nachkommen;
- die nach kantonalem Recht von der Handänderungssteuer befreiten Personen
- die Eltern
Für die Steuerberechnung werden abgezogen:
a) von den Zuwendungen an bedürftige Personen Fr. 14'000.00;
b) von jeder anderen Zuwendung Fr. 7'000.00.
Der Steuersatz beträgt 5 % für die Angehörigen des elterlichen Stammes und 15 % für die übrigen Begünstigten.
Aktuelles
20.01.2023
Viehanmeldung für Gemeindealpen Sommer 2023
Bestösser,welche auf Gemeindealpen laden, werden ersucht, bis zum 15.02.2023 ihr....
02.12.2022
Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 13.12.2022
ARA-Brün Kleinkläranlage Situation 1-500 ARA-Brün Kleinkläranlage Situation 1-2....