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Erbanfall- und Schenkungssteuer

Der Erbanfall- und Schenkungssteuer unterliegt jeder Vermögensanfall, der die kantonale Nachlass- bzw. Schenkungssteuer auslöst.

Von der Erbanfall- und Schenkungssteuer sind befreit:

  • der überlebende Ehegatte;
  • die eingetragenen Partnerinnen und Partner;
  • die Nachkommen, die Stief- und Pflegekinder sowie deren Nachkommen;
  • die nach kantonalem Recht von der Handänderungssteuer befreiten Personen
  • die Eltern

Für die Steuerberechnung werden abgezogen:

a) von den Zuwendungen an bedürftige Personen Fr. 14'000.00;

b) von jeder anderen Zuwendung Fr. 7'000.00.

Der Steuersatz beträgt 5 % für die Angehörigen des elterlichen Stammes und 15 % für die übrigen Begünstigten.

 

 

 

Aktuelles

20.01.2023

Viehanmeldung für Gemeindealpen Sommer 2023

Bestösser,welche auf Gemeindealpen laden, werden ersucht, bis zum 15.02.2023 ihr....

 
02.12.2022

Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 13.12.2022

ARA-Brün Kleinkläranlage Situation 1-500 ARA-Brün Kleinkläranlage Situation 1-2....

 

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