Handänderungssteuer
Bei jedem Wechsel von Grundeigentum auf Gemeindegebiet ist eine Handänderungssteuer vom objektiven Übernahmewert zu entrichten, unabhängig davon, ob eine Grundbucheintragung erfolgt ist oder nicht. Der Steuersatz beträgt 2 %.
Aktuelles
15.05.2022
Eidgenössische Volksabstimmung vom 15. Mai 2022
Eidgenössische Vorlagen: Ànderung des FilmgesetzesAnzahl Stimmberechtigte: 781 ....
13.05.2022
Unterlagen zu Gemeindeversammlung 25.05.2022
Zusätzliche Unterlagen: - Jahresrechnung 2021Sanierung Calörtscherstrasse- Tech....