Handänderungssteuer
Bei jedem Wechsel von Grundeigentum auf Gemeindegebiet ist eine Handänderungssteuer vom objektiven Übernahmewert zu entrichten, unabhängig davon, ob eine Grundbucheintragung erfolgt ist oder nicht. Der Steuersatz beträgt 2 %.
Aktuelles
20.01.2023
Viehanmeldung für Gemeindealpen Sommer 2023
Bestösser,welche auf Gemeindealpen laden, werden ersucht, bis zum 15.02.2023 ihr....
02.12.2022
Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 13.12.2022
ARA-Brün Kleinkläranlage Situation 1-500 ARA-Brün Kleinkläranlage Situation 1-2....