Handänderungssteuer
Bei jedem Wechsel von Grundeigentum auf Gemeindegebiet ist eine Handänderungssteuer vom objektiven Übernahmewert zu entrichten, unabhängig davon, ob eine Grundbucheintragung erfolgt ist oder nicht. Der Steuersatz beträgt 2 %.
Aktuelles
26.02.2021
Brenn- und Bauholz für den Eigenbedarf
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Safiental können Brenn- und Bauholz fü....
12.02.2021
Urnenabstimmung: Nachtragskredit Güterweg Zalön
Zusatz Unterlagen "Projekt Güterweg - Zalön" Bauprojekt Landeskartena....