Kurtaxe
Die Erhebung der Kurtaxe ist in Art. 1 des Steuergesetzes der Gemeinde Safiental vorgesehen und wird im Kurtaxengesetz der Gemeinde Safiental vom 18. November 2013 geregelt. Demnach haben alle Beherberger für ihre Gäste eine Kurtaxe pro Logiernacht zu entrichten. Diese beträgt Fr. -.80 für Kinder von 7 bis 16 Jahren und Fr. 2.20 für ältere Personen. Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, können für sich und ihre Familienangehörigen die Kurtaxe in Form einer jährlichen Familienpauschale entrichten. Diese beträgt bei Wohnungen bis 9 Betten Fr. 180.-/Jahr, ab 10 Betten Fr. 300.-/Jahr. Von der Kurtaxe ausgenommen sind:
- Kinder bis zum erfüllten 6. Lebensjahr
- Angehörige und Besucher, die unentgeltlich im Haushalt von Personen übernachten, welche der Kurtaxenpflicht nicht unterstellt sind
Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind:
- der Ehegatte oder Lebenspartner des Eigentümers oder Dauermieters
- deren Eltern und Grosseltern sowie deren Kinder und Geschwister.
Als Besucher im Sinne dieses Gesetzes gelten Personen, die den Eigentümer, resp. Dauermieter oder dessen Ehegatten besuchen und unentgeltlich beherbergt werden. - Personen, die sich in Ausübung militärischer und polizeilicher Pflichten sowie des Zivilschutzes oder Zivildienstes in der Gemeinde aufhalten.
- Personen, die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde übernachten, nicht aber Teilnehmer an Tagungen und Veranstaltungen.
- Personen, die sich in der Gemeinde zum Besuch einer Schule oder zur Erlernung eines Berufes aufhalten.
Alle Beherberger haben der Gemeinde bis am 10. Dezember ihre abrechnungspflichtigen Logiernächte für die Periode vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres zu melden. Bitte verwenden Sie dazu das Onlinformular auf der folgenden Unterseite. Sie erhalten daraufhin eine Rechnung.
Kontakt und Infos:
Zuständig für die Kurtaxenerhebung ist:
Stephan Gartmann
Gemeindeverwaltung Safiental
Talstrasse 6
7107 Safien Platz
Tel. 081 630 60 58
Email steueramt(at)safiental.ch
Als Hilfsmittel für die Erhebung der abrechnungspflichtigen Logiernächte kann die Kurtaxen-Abrechnungsliste verwendet werden. Sie können diese als Formular zum Ausdrucken oder als Excel-Datei herunterladen:
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