Liegenschaftssteuer
Für alle Liegenschaften auf Gemeindegebiet ist jährlich eine Liegenschaftssteuer zu entrichten. Bemessungsgrundlage bildet der Vermögenssteuerwert. Die Schulden werden bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer nicht berücksichtigt. Steuerpflichtig sind sowohl juristische als auch natürliche Personen. Die Liegenschaftssteuer ist von demjenigen zu bezahlen, der am 31. Dezember des Steuerjahres Eigentümer bzw. Nutzniesser der Liegenschaft ist. Der Steuersatz für die Liegenschaftssteuer beträgt 1,7‰ des Steuerwertes der Liegenschaft.
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