Sondersteuer auf Kapitalabfindungen
Die Auszahlung einer Kapitalleistung aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Säule 2), aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) und ähnliche Leistungen löst eine Sondersteuer aus.
Die Besteuerung erfolgt an jenem Ort, an welchem der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalabfindung seinen Wohnsitz hatte. Die allgemeine Regel für die Einkommens- und Vermögenssteuer, wonach der Wohnsitz am 31.12. des Steuerjahres massgebend ist, findet hier keine Anwendung.
Mehrere im gleichen Jahr ausgerichtete Kapitalleistungen werden zusammengezählt und zum Gesamtsatz besteuert. Im gleichen Jahr fällige Kapitalleistungen an gemeinsam besteuerte Ehegatten werden zusammengezählt und zum Gesamtsatz besteuert.
Aktuelles
Eidgenössische Volksabstimmung vom 15. Mai 2022
Eidgenössische Vorlagen: Ànderung des FilmgesetzesAnzahl Stimmberechtigte: 781 ....
Unterlagen zu Gemeindeversammlung 25.05.2022
Zusätzliche Unterlagen: - Jahresrechnung 2021Sanierung Calörtscherstrasse- Tech....